Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich - Geltung
(1) Die Schwalbe TOUR Transalp powered by Sigma 2013 ist eine Veranstaltung der Delius Klasing Verlags GmbH.
(2) Aktuelle Änderungen der AGB’s werden im Internet unter www.tour-transalp.de veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Gestartet wird ausschließlich in Zweierteams. Eine Teilnahme als Einzelstarter ist ausgeschlossen. Rennräder bzw. Equipment wie z.B. Helme, Trinkflaschen etc., die der Beschreibung im Reglement nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglement, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von Delius Klasing Verlag GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung, gegenüber Delius Klasing Verlag GmbH geltend zu machen.
§ 3 Anmeldung - Anmeldebestätigung - Teilnehmergebühr – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung - Storno
(1) Die Anmeldung kann ausschließlich online auf der Homepage www.tour-transalp.de über das entsprechende „Web-Formular“ erfolgen. Die Anmeldung per Online-Registrierung ist für den Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung erhält der Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande, die auch die Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr enthält. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung von beiden Teampartnern zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr beider Teampartner, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 50,- pro Teilnehmer erhoben.
(2) Das Startgeld der Schwalbe TOUR Transalp powered by Sigma 2013 beträgt € 695,- pro Teilnehmer. Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes finden Sie unter www.tour-transalp.de. Die Buchungen des Transalp-Camps und des Rücktransfers sind verbindlich und im Rahmen der Akkreditierung in bar zu entrichten.
(3) Zahlungen können nur per Lastschrift oder für Teilnehmer mit ausländischer Bankverbindung per Überweisung erfolgen. Die durch Rücklastschrift entstandenen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.
(4) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrages beider Teammitglieder eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch den BDR unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter übertragbar.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(7) Im Rahmen der Akkreditierung erhält der Teilnehmer nur gegen Vorlage seiner Anmeldebestätigung, seiner unterschriebenen Haftungserklärung und seines Personalausweises/Reisepasses die Startunterlagen. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein die Startunterlagen persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startunterlagen wird nicht vorgenommen.
(8) Delius Klasing kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn:
- er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt oder
- er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet oder
- er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.
(9) Für die Schwalbe TOUR Transalp powered by Sigma 2013 gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bei Stornierung bis einschließlich 31.01.2013 erhält der Teilnehmer 90% der Teilnahmegebühr zurück.
- Bei Stornierung vom 01.02. bis einschließlich 15.04.2013 erhält der Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr zurück.
- Ab dem 16.04.2013 erhält der Teilnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests 10% der Teilnahmegebühr zurück.
- Ein einmaliger Teampartnerwechsel ist bis 23.05.2013 gegen Zahlung einer Ummeldungsgebühr von € 50,- möglich. Ein zweiter Wechsel des Partners innerhalb eines Teams ist ausgeschlossen.
Da die Startplätze personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur durch den Veranstalter und nicht durch den Teilnehmer gestattet.
Es wird empfohlen eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
(10) Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.
(11) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 1.300 Startern fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
§ 4 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten
Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Schwalbe TOUR Transalp powered by Sigma 2013. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schwalbe TOUR Transalp powered by Sigma 2013, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen und auf Verlangen dem Veranstalter nachzuweisen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
(4) Die Veranstalter haften nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der TN aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
(5) Der im Startort erhaltene Transponder muss von jedem Teilnehmer im Zielbereich der letzten Etappe abgegeben werden. Die Abgabe wird von einem Schwalbe TOUR Transalp powered by Sigma Mitarbeiter schriftlich bestätigt. Bei allen Teilnehmern deren Transponder wir bis zum 31.07.2013 nicht erhalten, erheben wir eine Gebühr von € 50,-. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass diese Gebühr per Lastschrifteinzug eingezogen wird. Bewahren Sie daher bitte Ihre Abgabebestätigung mindestens bis Ende August auf.
(6) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Fahrrädern, die während dem Rücktransport entstehen.
Es wird empfohlen eine Privathaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen.
§ 6 Datenerhebung und –Verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
§ 7 Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der Delius Klasing Verlag GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
Stand: 15.10.2012


































